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Ilka Schröder

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Editorial | Denkpause 14 | 17.09.01 [English]

LiebeR LeserIn,

wer in die EU eintreten will, dessen Rechtsstaat muss gewisse Standards haben. Aus gutem Grund wird beim Thema Menschenrechte oft auf die Türkei verwiesen. Dort wurde vor 100 Jahren aus Angst vor anonymen, nicht handschriftlichen Schreiben, der Import von Schreibmaschinen verhindert. Mittlerweile können KriminalistInnen geschriebene Texte ihrer Herkunftsschreibmaschine zuordnen. Das türkische Verbot dürfte inzwischen aufgehoben worden sein. In der EU sucht man dagegen mit überwachungsstaatlichen Instrumenten z.B. gegen »Cybercrime« weiter nach Möglichkeiten, den Datenverkehr über das Internet zu überwachen. In der Türkei hat die Regierungskoalition von Ministerpräsident Bülent Ecevit unterdessen in letzter Minute eine Gesetzesnovelle streichen lassen. Diese hätte vorgesehen, dass die Anbieter von Internet-Seiten eine Genehmigung der Behörden einholen und die Staatsanwaltschaft über Aktualisierungen informieren müssen. Daran sollte sich die Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament ein Vorbild nehmen. Die Kosten für die Internetseite www.ilka.org werden von der Fraktion aus dem dafür vorgesehenen Haushalts?topf nicht mehr übernommen, solange unspezifizierte Verstösse gegen den Verhaltenskodex der Fraktion nicht rückgängig gemacht werden. Die Kostenübernahme für die letzte Denkpause wurden dagegen mit einem konkreten Argument verweigert: »…der in der Broschüre veröffentlichte Hinweis, wegen abgelehnter Finanzanträge sei eine Klage gegen den Fraktionsvorstand nicht zu vermeiden«, gefiel dem Zensurgremium nicht. Hier wird jemand dafür sanktioniert, dass sie öffentlich ankündigt, die jeder EU-Bürgerin gegebene Rechtswegegarantie in Anspruch zu nehmen. Wenn sich die EU-Grünen für einen Türkei-Beitritt qualifizieren wollen, muss ihnen also noch etwas Nachhilfe in Grundrechtsfragen erteilt werden.
Ihre Ilka Schröder


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